Rechtsstreitigkeiten (Schieds- und Gerichtsverfahren) gehören zu den Bereichen, mit denen wir uns seit der Gründung unseres Anwaltskanzlei beschäftigen. Wie haben langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Mandanten, sowohl in Gerichts-, als auch in Schiedsverfahren. Wir vertreten unsere Mandanten im Rahmen von Gerichtsverfahren in der gesamten Tschechischen Republik und wagen zu behaupten, dass es in Tschechien kein Gericht gibt, in dem wir noch nicht an einer mündlichen Verhandlung zugegen waren. Die Erbringung von Rechtsdienstleistungen bei Verfassungsbeschwerden ist für uns eine Selbstverständlichkeit, sei es das es sich nur um die Vertretung einzelner Verfahrensteilnehmer oder Rechtsdienstleistungen für ganze Gruppen von Gesetzgebern.
Über eine besondere Kompetenz verfügt die Kanzlei im Rahmen von Schiedsverfahren. Prof. Dr. jur. Jan Kříž und Prof. Dr. jur. Miroslav Bělina sowie vier weitere Rechtsanwälte sind als Schiedsrichter beim Schiedsgerichtshof der Industrie- und Handelskammer und der Landwirtschaftskammer der Tschechischen Republik zugelassen. Neben Schiedsverfahren an diesen Schiedsgerichtshöfen haben wir auch Erfahrungen mit Schiedsverfahren im Rahmen der ICC, ISF, UNCITRAL und mit ad hoc-Schiedsverfahren. Mit unserem Fachwissen auf dem Gebiet des Geistigen Eigentums eng verbunden sind auch die profunden Erfahrungen mit alternativen Verfahren bei Rechtstreitsstreitigkeiten (ADR), die sich auf .eu-Domänennamen beziehen.