Das Arbeitsrecht und Kollektivverhandlungen gehört u.a. im Hinblick auf die Fachausrichtung eines der Sozietätsinhaber Prof. Dr. jur. Miroslav Bělina, zu den tragenden Fachrichtungen der Anwaltskanzlei Kříž und Bělina. Wir erbringen unsere Dienstleistungen vor allem für die Arbeitgeberseite, die wir bei der komplexen, praxisorientierten Anwendung arbeitsrechtlicher und damit zusammenhängender Vorschriften bei unterschiedlichen Produktionsbedingungen. unterstützen. Daneben übernehmen wir arbeitgeber- wie arbeitnehmerseitige Lösung individueller arbeitsrechtlicher Probleme, sei es im Rahmen von bereits rechtshängigen Streitangelegenheiten handelt oder nicht.
Ein entscheidener Vorteil der Anwaltskanzlei Kříž und Bělina besteht darin, dass die ihr zugehörigen Rechtsanwälte täglich rechtliche Beratung in Standardfällen gewähren, die sich aus laufenden arbeitsrechtlichen Beziehungen ergeben, aber auch in außergewöhnlichen Situationen, in die Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen geraten.
Auf dem Gebiet des Arbeitsrechtes und der Kollektivvereinbarungen beschäftigen wir uns u.a. mit folgenden Aufgaben:
- vertragliche Verpflichtungen (soweit sie sich aus Einzel- wie aus Kollektivverträgen ergeben)
- Beendigung von Arbeitsverhältnissen im Rahmen von Massenentlassungen, einschließlich der Vertretung von Mandanten in Streitfällen um die Gültigkeit von Arbeitsverhältnisauflösungen
- Entlohnung gemäß arbeitsvertraglicher Beziehungen
- Gewährleistung von Arbeitnehmerarbeitsbedingungen in Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften
- Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
- Übergang von Rechten und Pflichten aus arbeitsrechtlichen Beziehungen