(geb. 1950, in Prag) absolvierte die Juristische Fakultät der Karls Universität in Prag. Er ist der Gründer und Gesellschafter der Rechtsanwalstkanzlei Kříž und Bělina s.r.o. Der RA ist er seit 1991. Im Jahre 1991 wurde er als Rechtsanwalt zugelassen, und ist insbesondere auf das Arbeits- und Gesellschaftsrecht spezialisiert. Unter seiner Federführung wurde eine Reihe bedeutender Privatisierungen und Unternehmsübernahmen sowie Verschmelzungen und Anteilsverkäufe seitens der Anwaltskanzlei Kříž und Bělina durchgeführt.
Mitgliedschaft
Er sit Mitglied des Legislativrates der Tschechischen, des Wissenschaftsrates der Karls Universität Prag, Vorsitzender der Tschechischen Gesellschaft für Arbeits- und Sozialrecht, Mitglied des internationalen Kommitees für Arbeits- und Sozialrecht und Schiedsrichter des Schiedsgerichtshofes der Tschechischen Wirtschafts- und Agrarkammer. Er ist zudem Verfasser oder Mitautor zahlreicher Veröffentlichungen zum Arbeits- und Sozialrecht.
Fachrichtung
Zusätzlich zu seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt, hat Professor Bělina den Lehrstuhl für Arbeits- und Sozailrecht an der Karlsuniversität in Prag inne und verfügt über langjährige praktische Erfahrung durch seine Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Sozialminsteriums. Professor Bělina ist zudem Absolvent eines postgradualen Studienganges and der London School of Economics and Political Science (LSE).
Spezialisierung
- Arbeitsrecht und Kollektive Verhandlungen
- Rechtsstreitigkeiten (Schieds- und Gerichtsverfahren)
- Fusion, Akquisition, Transformation
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Öffentliche Aufträge und Wettbewerbsrecht
- Bürgerliches Recht
- Energiewirtschaft
- Grundstücke
